Aktuell | Das Wettbewerbsergebnis wurde in der Fachpresse veröffentlicht. Außerdem sind die Wettbewerbsarbeiten einschließlich der Verfasser und der Kommentare des Preisgerichts auf dieser Homepage unter Ergebnis abgebildet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslober | Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich www.fz-juelich.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wurde als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener Planungswettbewerb für Generalplaner mit vorgeschaltetem, offenen Teilnahmewettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) §3 Abs. 3 ausgelobt. Das Verfahren war anonym. Die Wettbewerbssprache war Deutsch. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmer | Teilnahmeberechtigt als Generalplaner waren natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt und selbständig tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllte die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt waren darüber hinaus juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäfts- zweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören sowie Bewerbergemeinschaften sowohl natürlicher als auch juristischer Personen. Juristische Personen hatten einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit mussten die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer gestellt werden. Zur Bewerbung hatte der Generalplaner/federführende Architekt ein Team mit Landschaftsarchitekten sowie Fachingenieuren für Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung zu benennen. Die Aussagen in der eingereichten Verfassererklärung waren verbindlich. Die Teilnehmer hatten ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Als Teilnahmehindernisse galten die unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschriebenen. Die Teilnahmeberechtigung der Verfasser gem. § 4 RPW 2013 wurde nach der Preisgerichtssitzung nochmals überprüft, ebenso wie die Übereinstimmung der Verfasser der eingereichten Arbeit mit den Angaben im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, zumal andere Verfasser der gleichen Fachrichtung als angegeben am Verfahren nicht teilnehmen durften. Eine Nichtübereinstimmung in den Angaben zu den verantwortlichen Bewerbern zu allen geforderten Fachdisziplinen in den Bewerbungsunterlagen und zu den Verfassern in der Verfassererklärung hätte zum Ausschluss vom Verfahren geführt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preise und Honorare | Für Preise und Bearbeitungshonorare standen insgesamt 106.000 EUR (netto) zur Verfügung.
Es war folgende Verteilung der Preise vorgesehen:
Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Arbeit abgibt, erhielt ein Bearbeitungshonorar in der Höhe von 7.000,00 Euro. Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wurde diese zusätzlich zu den Preisen und Bearbeitungshonoraren erstattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preisgericht | Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträger erfolgte durch das Preisgericht. Es setzte sich aus den nachfolgend genannten Personen zusammen. Fachpreisrichter
Stellvertretende Fachpreisrichter
Sachpreisrichter
Stellvertretende Sachpreisrichter
Sachverständige
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Termine |
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Bei Abweichungen zwischen dem Text auf dieser Webseite und den Auslobungsunterlagen sind Letztere maßgeblich. |