AktuellAm 14. Dezember 2022 tagte das Preisgericht in Erlangen. Es wurden 4 Preise vergeben. Das Ergebnis sowie alle Wettbewerbsbeiträge können Sie hier in einer online-Ausstellung sehen: ergebnis.
AusloberinJoint Venture der Engelhardt RE Group und der Empira AG
VerfahrenDer Wettbewerb wird als begrenzt offener Realisierungswettbewerb (mit städtebaulichem Ideenteil) gemäß § 3, Abs. 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (2013 RPW) ausgelobt. Das Verfahren ist anonym.
TeilnehmendeAllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien/München
mit grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising/Hamburg

ARCO Architecture Company, Arkkitehdit Soini & Horto Oy, Helsinki
mit internen Landschaftsplanungsabteilung

3+architekten glogger.müller.blasi Architekten + Stadtplaner PartG mbB, Augsburg
mit Uli Möhrle Landschaftsarchitekt bdla, Augsburg

Eike Becker_Architekten, Berlin
mit TOPOTEK 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin

Eller + Eller Architekten GmbH, Berlin
mit häfner jiménez betcke jarosch landschaftsarchitektur gmbh, Berlin

ARGE FRA Fischer Rüdenauer Architekten, Aldinger Architekten Stuttgart
mit Terrabiota Landschaftsarchitekten, Starnberg

Gerber Architekten GmbH, Dortmund
mit internen Landschaftsplanungsabteilung

GKKS Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
mit LA.BAR Landschaftsarchitekten bdla, Berlin

glöcknerhochdrei Architektur GmbH, Nürnberg
mit GTL | Michael Triebswetter, Kassel

Henn GmbH, München
mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten + Stadtplaner, München

kadawittfeldarchitektur GmbH, Aachen
mit Landschaftsarchitekturbüro Greenbox, Köln

KSP Engel GmbH, München
mit mahl gebhard konzepte Landschaftsarchitekten BDLA Stadtplaner Part.Ges.mbB, München

ARGE schneider+schumacher Planungsgesellschaft mbH,
Common Agency MVVB UG,
Frankfurt a.M./Berlin
mit SassGlässer Landschaftsarchitekten, Berlin

ssp architekten GbR, Erlangen
mit Lemke Landschaftsarchitektur, Schwabach
PreisgerichtFachpreisrichter/innen
Prof. Manuel Bäumler, Vorsitzender Baukunstbeirat Stadt Erlangen/TU Dresden
Christoph Felger, David Chipperfield Architects, Berlin
Till Rehwaldt, Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
Prof. Uta Pottgiesser, TU Delft, Berlin/Antwerpen
Prof. Zvonko Turkali, Turkali Architekten, Frankfurt am Main
Josef Weber, Baureferent Stadt Erlangen

Stellv. Fachpreisrichter/innen
Frank Kohlmann, Architekt und Stadtplaner, Projektentwicklung im Referat für Planen und Bauen, Stadt Erlangen
Prof. Joachim Schultz-Granberg, MSA, Studio Schultz Granberg GbR, Berlin
Rita Lex-Kerfers, Lex Kerfers_Landschaftsarchitekten und Stadtplaner BDLA, Bockhorn

Sachpreisrichter/innen
Uwe Seybert, Engelhardt Real Estate Group, Erlangen
Jürgen Maul, Empira Asset Management GmbH, München
Dr. Philipp Dees, SPD-Fraktion im Erlanger Stadtrat
Jörg Volleth, Bürgermeister der Stadt Erlangen
Kerstin Heuer, Fraktion GRÜNE/Grüne Liste im Erlanger Stadtrat
Joachim Jarosch, ÖDP-Fraktion im Erlanger Stadtrat

Stellv. Sachpreisrichter/innen
Erik Aalto, Engelhardt Real Estate Group, Erlangen
Andrin Albrecht, Empira AG, Luzern
Dr. Andreas Richter, SPD-Fraktion im Erlanger Stadtrat
Alexandra Wunderlich/Matthias Thurek, CSU-Fraktion im Erlanger Stadtrat
Christian Eichenmüller, Fraktion GRÜNE/Grüne Liste im Erlanger Stadtrat
Barbara Grille, ÖDP-Fraktion im Erlanger Stadtrat
Preise und AufwandsentschädigungDie Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen, Preise und Anerkennungen insgesamt 420.000 Euro (netto) zur Verfügung.

Es wird unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, eine Gesamtsumme von 210.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt.

Für Preise wird zusätzlich eine Preissumme von 210.000 Euro (netto) ausgeschüttet; vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise

1. Preis: 85.000 Euro
2. Preis: 53.000 Euro
3. Preis: 32.000 Euro

Für Anerkennungen stehen insgesamt 40.000 Euro (netto) zur Verfügung.
TeilnahmeberechtigungZur Bearbeitung des Wettbewerbes sind nur die zur Teilnahme aufgeforderten Architektinnen / Architekten oder ihr Büro in Zusammenarbeit (in Arbeitsgemeinschaft oder als Unterauftragnehnmer) mit den jeweils benannten Büros für Freianlageplanung berechtigt. Eine Bildung von weiteren Arbeitsgemeinschaften oder die Hinzuziehung von Mitverfassern ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ausloberin statthaft.

Zur Teilnahme aufgeforderte Personen, die sich in Form einer nicht ständigen Arbeitsgemeinschaft oder mit freien Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern am Wettbewerb beteiligen wollen, haben diese Personen der Ausloberin in einer Teilnahmeerklärung zu benennen und deren Zustimmung hierzu einzuholen.
Kritierien für die BewertungDie Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der Arbeiten betreffen folgende Punkte, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge oder Wichtung darstellt. Die Präzisierung der Kriterien ergibt sich aus der Diskussion der eingereichten Arbeiten.

Städtebauliche Bezüge und Gesamtlösung (u.a. Gliederung der Baumassen, Höhenentwicklung)
Idee (konzeptionelle Umsetzung der Projektziele)
Angemessenheit des Umgangs mit der denkmalgeschützten Bausubstanz
Funktionalität und Qualität der Grundrisslösungen
Gestaltung (u.a. Gestaltung der Baukörper und der Fassaden, auch in Relation zur denkmalgeschützten Bausubstanz)
Gestaltung der Freiräume, Grünflächen einschl. Dachflächen
Flächeneffizienz und Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb einschl. Optimierung der Ausnutzung der Grundstücksfläche
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Realisierbarkeit und Genehmigungsfähigkeit
Weitere BearbeitungNach Abschluss des Wettbewerbs beabsichtigt die Ausloberin, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträgerinnen/Preisträger, in der Regel die Gewinnerin/den Gewinner, mit den Planungsleistungen für den Realisierungsteil (Bingelgrundstück) bis mindestens zur Genehmigungsplanung (d.h. Leistungsphase 1-4 gemäß §34 HOAI) bzw. bis einschließlich Ausführungsplanung (d.h. LPH 5 gemäß §34 HOAI oder Teilleistungen aus LPH 5) im Rahmen des hier genannten Projekts zu beauftragen (siehe B.33).

Die Ausloberin wird zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner des Wettbewerbs über die Beauftragung gem. B.31 ff verhandeln. Bei Scheitern dieser Verhandlungen wird die Ausloberin mit weiteren Preisträgerinnen/Preisträgern Verhandlungen über den zu schließenden Planungsvertrag führen.

Sofern eine Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die Leistungsphase 4 hinaus nicht erfolgt, wird die Ausloberin durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin/des Preisträgers sicherstellen, dass die Qualität der Umsetzung des Wettbewerbsentwurf sichergestellt wird. Dies erfolgt durch Beauftragung mit der Erarbeitung von Leitdetails (Teilleistung aus Leistungsphase 5 gem. §34 HOAI) und Leistungen der künstlerischen Oberbauleitung, beides bezogen auf die wesentlichen konzeptionellen Aspekte der Planung des Realisierungsteils (Bingelgrundstück).

Weiterhin ist beabsichtigt, Leistungen zur Erstellung eines städtebaulichen Masterplans als Grundlage eines Bebauungsplans (Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51 - Empfehlungen zum Städtebaulichen Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung) zu beauftragen.
Termine
Preisgerichtskolloquium 28. Juli 2022
Ausgabe der Unterlagen 2. August 2022
Teilnehmendenkolloquium 14. September 2022
Online-Forum (Rückfragenbeantwortung) 2. August 2022 bis 18. September 2022
Abgabe Set A (Pläne usw.) 7. November 2022
Abgabe Set B (Modell usw.) 14. November 2022
Preisgerichtssitzung 14. Dezember 2022
Bei Abweichungen zwischen dem Text auf dieser Webseite und den Auslobungsunterlagen sind Letztere maßgeblich.