AktuellDer Wettbewerb startete am Montag, den 10. Februar 2025 mit der Ausgabe der Auslobungsunterlagen.
AusloberBG Klinikum Hamburg gGmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg
und der Medizinischen Fakultät der Universität zu Lübeck
Bergedorfer Straße 10
21033 Hamburg


vertreten durch die

BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
Gesamtprojektleitung Neubau Hamburg

Leipziger Platz 1
10117 Berlin
VerfahrenDer Wettbewerb wird als einphasiger interdisziplinärer Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als einphasiger nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2015“ (RPW 2015) und anschließendem Verhandlungsfahren nach VgV ohne Teilnahmewettbewerb ausgelobt.
Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Das Verfahren wird in Abstimmung mit der Hamburgischen Architektenkammer und der Hamburgische Ingenieurkammer-Bau durchgeführt und ist bei der Hamburgischen Architektenkammer mit der Nr. NO-11-24-HLIRW registriert.
PreisgerichtFachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
Prof. Markus Allmann
Architekt, München
Stefan Behnisch
Architekt, Stuttgart
Prof. Dr. Verena Brehm
Architektin, Hannover
Jim Clemens
Architekt, Esch-sur-Alzette, Luxemburg
Prof. Brian Cody
Fachingenieur Nachhaltigkeit, Graz, Österreich
Tom Friedrich
Architekt, Berlin
Dr. Alexander Gyalokay
Architekt, Berlin
Franz Josef Höing
Oberbaudirektor, Hamburg
Karin Loosen
Architektin und Stadtplanerin, Hamburg
Prof. Anna Lundqvist
Landschaftsarchitektin, Berlin
Tobias Micke
Landschaftsarchitekt, Berlin

Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
Lioba Lissner
Garten- und Landschaftsarchitektin, Berlin
Prof. Lydia Rintz
Architektin, Berlin
Heiko Schiller
Fachingenieur TGA, Hamburg
Tanja Storch
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Leiterin des Arbeitsstabs des Oberbaudirektors, Hamburg
Monica Wurfbaum
Architektin, Berlin

Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Julian Emrich
CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Bergedorf, Hamburg
Prof. Dr. Karl-Heinz Frosch
Ärztlicher Direktor und Chefarzt, BG Klinikum, Hamburg
Heinz Jarchow
SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Bergedorf, Hamburg
Hans-Peter Kern
Vorsitz Hauptausschuss, BG Kliniken, Metzingen
Prof. Dr. jur. Eckhard Kreßel
Vorsitzender Hauptausschuss, BG Kliniken, Tübingen
Liesing Lühr
Fraktion des Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksversammlung Bergedorf, Hamburg
Bernd-Ulrich Netz
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg
Reinhard Nieper
Geschäftsführer, BG Kliniken, Berlin
Lars Rosinski
Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Bezirksamt Bergedorf, Hamburg
Walter Sailer
Vorstand BG Bau, Berlin

Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Volker Enkerts
Vorsitzender Gesellschafterversammlung, BG Klinikum, Hamburg
Klaus Hoppe
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg
Reinhard Krohn
AfD-Fraktion in der Bezirksversammlung Bergedorf, Hamburg
Marius Manke
Geschäftsführer Finanzen, BG Kliniken, Berlin
Uwe Nack
Vorsitzender Gesellschafterversammlung, BG Klinikum, Hamburg
Oliver Panz
Fachamtsleiter Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Bergedorf, Hamburg
Prof. Dr. med. Roland Thietje
Stellvertretender ärztlicher Direktor, BG Klinikum, Hamburg
Maria Westberg
Fraktion der Linken in der Bezirksversammlung Bergedorf, Hamburg
Beurteilungsverfahren im WettbewerbAlle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich anhand der bekanntgemachten Kriterien beurteilt. Das Preisgericht behält sich hierbei vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen, wobei die hier genannte Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie in der Gewichtung darstellt.

• Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität
• Architektonische Qualität
• Funktionalität und Erschließung
• Leistungs- und Programmerfüllung
• Technische Qualität
• Ökologische Qualität
• Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
Preise und AufwandsentschädigungDer Auslober stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 1.287.000 Euro (netto) zur Verfügung.
Unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, wird eine Gesamtsumme von 900.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt.
Der verbleibende Anteil der Wettbewerbssumme (Preissumme) steht für drei Preise zur Verfügung.
Vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise:

1. Preis: 50%
2. Preis: 30%
3. Preis: 20%
TeilnehmendeZur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe wurden zehn Teilnehmende aufgefordert.

Herzog & de Meuron GmbH, Berlin
mit Wenzel + Wenzel Freie Architekten PartmbB, Karlsruhe,
Vogt Landschaft GmbH, Berlin
und Schlaich Bergermann Partner (sbp SE), Stuttgart (Unterauftragnehmende)

Baumschlager Eberle Architekten - be Hamburg GmbH, Hamburg
mit ATP Nürnberg Planungs GmbH (ATP architekten ingenieure), Nürnberg,
Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin (Unterauftragnehmende),
Corall Ingenieure GmbH, Meerbusch (Unterauftragnehmende)
und PKi GmbH, Stuttgart (Unterauftragnehmende)

ArGe HC Planungsteam, Hamburg Boberg, Aarhus/Berlin
mit C.F. Møller Danmark A/S, Aarhus, Dänemark,
Henn GmbH, Berlin,
Wetzel & von Seht Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB, Hamburg (Unterauftragnehmende),
und WES GmbH, Hamburg (Unterauftragnehmende)

AEP Architekten Eggert Generalplaner GmbH, Stuttgart
mit Möhrle+Partner Freie Landschaftsarchitekten, Stuttgart (Unterauftragnehmende),
3Ki GmbH, Stuttgart,
Moser Architects ZT GmbH, Wien, Österreich,
UNStudio (Germany) GmbH, Frankfurt am Main (Unterauftragnehmende)
und Weiske und Partner GmbH Beratende Ingenieure VBI, Stuttgart (Unterauftragnehmende)

kadawittfeldarchitektur GmbH, Aachen
mit LINK Arkitektur A/S, Aarhus, Dänemark,
rabe landschaften, Hamburg (Unterauftragnehmende)
und Buro Happold GmbH, Berlin (Unterauftragnehmende)

LUDES Architekten - Ingenieure GmbH, München
mit METTLER Landschaftsarchitektur, Berlin (Unterauftragnehmende)
und henke rapolder fruehe Ingenieurgesellschaft mbH, München (Unterauftragnehmende)

Nickl Architekten Deutschland GmbH, Berlin
mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München (Unterauftragnehmende)
und Horn + Horn Ingenieure Partnerschaft mbB, Neumünster (Unterauftragnehmende)

Tiemann-Petri Koch Planungsgesellschaft mbH, Stuttgart
mit EGL GmbH, Hamburg (Unterauftragnehmende)
und Kempen Krause Ingenieure GmbH, Aachen

Wiegerinck Architekten GmbH, Kleve
mit GRAFT Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin (Unterauftragnehmende),
SLA, Kopenhagen, Dänemark (Unterauftragnehmende)
und Ingenieurbüro Dr. Binnewies, Hamburg (Unterauftragnehmende)

wtr gesamtplanung dresden gmbh, Dresden
mit wörner traxler richter planungsgesellschaft mbh, Dresden (Unterauftragnehmende),
club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln (Unterauftragnehmende)
und Leonhardt, Andrä und Partner, Hamburg (Unterauftragnehmende)
TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt sind die zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeforderten Büros bzw. Zusammenschlüsse von Büros. Grundsätzlich teilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs. 1 RPW 2015 sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den am Tag der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ berechtigt und selbständig freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.

Zur Bewerbung hat die Architektin bzw. der Architekt im Teilnahmewettbewerb ein Team mit einer Landschaftsarchitektin bzw. einem Landschaftsarchitekten sowie einer Fachingenieurerin bzw. einem Fachingenieur für Tragwerksplanung zu benennen, die jeweils am Tage der Bekanntmachung nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitektin“/“Landschaftsarchitekt“ bzw. "Ingenieurin"/“Ingenieur“ berechtigt und selbständig freiberuflich tätig sind.

Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen, welche die Anforderungen erfüllen, die an einzelne natürliche Personen als Teilnehmende gestellt werden. Die Form des Zusammenschlusses ist im Teilnahmeantrag zu benennen.

Näheres hierzu kann der Wettbewerbsbekanntmachung sowie der Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung entnommen werden.
TeilnahmehindernisseTeilnahmehindernisse sind die in § 4 Abs. 2 der RPW 2015, § 6 und § 7 VgV, § 123 und § 124 GWB sowie zusätzlich in der Wettbewerbsbekanntmachung beschriebenen Hindernisse.
Weitere BeauftragungZur weiteren Umsetzung des Projekts wird die Ausloberin unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs. 2 RPW 2015 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV eine der Preisträgerinnen bzw. einen der Preisträger im Rahmen der weiteren Planbearbeitung stufenweise, ggf. in einzelnen Leistungsphasen oder Teilen davon, beauftragen, sofern der (Weiter-)Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.
Für die Ausloberin kommen dabei zwei Beauftragungsvarianten bzw. Beauftragungsumfänge in Betracht. Zum Zeitpunkt der Auslobung des hier in Rede stehenden Wettbewerbs bzw. der Wettbewerbsbekanntmachung ist seitens der Ausloberin eine Entscheidung über die Beauftragungsvarianten bzw. Beauftragungsumfänge noch nicht getroffen, Priorität hat jedoch die Variante 2 (siehe unten). Die Ausloberin behält sich daher zunächst vor, eine der beiden nachfolgenden Varianten zu Beginn des Verhandlungsverfahrens festzulegen.

Variante 1:
Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV) mit den Preisträgerinnen bzw. Preisträgern des Wettbewerbs mit dem Ziel des Abschlusses eines Teil-Generalplanervertrags.

Variante 2:
Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach Vergabeverordnung (VgV) mit den Preisträgerinnen bzw. Preisträgern des Wettbewerbs mit dem Ziel des Abschlusses eines Mehrparteienvertrages (Allianzvertrag) in integrierter Projektabwicklung (IPA).

Näheres hierzu kann der Wettbewerbsbekanntmachung sowie der Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung entnommen werden.
Termine
• Preisgerichtskolloquium7. Januar 2025
• Ausgabe der Unterlagen10. Februar 2025
• Online Forum10. Februar bis 21. März 2025
• Ausgabekolloquium13. Februar 2025
• Teilnehmendenkolloquium7. März 2025
• Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Set A26. Mai 2025
• Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Set B2. Juni 2025
• Preisgerichtssitzung9./10. Juli 2025
Die oben genannten Daten werden kurzfristig aktualisiert.

Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Website und den Auslobungsunterlagen bzw. Veröffentlichungsunterlagen sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bzw. Veröffentlichungsunterlagen bindend.