AktuellDer Wettbewerb hat am 29. September 2023 mit der Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen begonnen.

Die Unterlagen stehen den zur Teilnahme ausgewählten Wettbewerbsteilnehmenden unter www.phase1.de/material zur Verfügung.
AusloberinBundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

vertreten durch die

Referatsgruppe 42 Bundesbau im Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

dieses vertreten durch die Leitung des

Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamts Schwerin
Werderstraße 4
19055 Schwerin
VerfahrenDer Wettbewerb wird als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener, interdisziplinärer Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) § 3 Abs. 1 (Realisierungswettbewerb) und Abs. 3 ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Namen der Teilnehmenden werden den Mitgliedern des Preisgerichts erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts bekannt gemacht.
PreisgerichtFachpreisrichter/-innen:

Birgit Adolphi
Landschaftsarchitektin, Kahlenberg bei Wismar

Prof. Martina Bauer
Architektin, Berlin

Claudia Henning
Architektin, Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin

Robert Klaus
Architekt, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg

Christoph Meyn
Architekt, Stralsund

Prof. Dr.-Ing. Christiane Schwenk
Bauingenieurin, Hochschule Wismar

Juan Lucas Young
Architekt, Berlin



Sachpreisrichter/-innen:

Prof. Renate Abelmann
Architektin, Vertretung des Gestaltungsbeirats Rostock, Berlin

Brigitte Bourscheidt
Spartenleitung Facility Management, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn

Uwe Hempfling
Referent Klima und Mobilität der Senatorin für Infrastruktur, Umwelt und Bau der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Beate Hückelheim-Kaune
Abteilungsleitung Controlling, Projektunterstützung, Vergabe Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

MR Uwe Jannsen
Architekt, Leiter Referatsgruppe Bundesbau, Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Rostock

Michael Müller
Spartenleitung Organisation und Personal, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Beurteilungsverfahren im WettbewerbDie Wettbewerbsbeiträge werden anhand der bekannt gemachten Kriterien beurteilt, die im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeitsbetrachtung ganzheitlich die Qualität des Gebäudeentwurfs betreffen, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge oder Wichtung darstellt. Die Präzisierung der Kriterien ergibt sich aus der Diskussion der eingereichten Arbeiten.

Entwurfsidee
Städtebau und Gestaltung
Innere und äußere Raumqualität
Programmerfüllung
Nutzungsqualität
Konstruktives System
Ökologische Qualität und Strategie für Energieeinsparung
Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
Preise und Aufwands-entschädigungDie Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt
283.000 Euro (netto) zur Verfügung.

Als eine pauschale Aufwandsentschädigung wird eine Gesamtsumme von 180.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen ausgezahlt. Für Preise wird zusätzlich eine Preissumme von 103.000 Euro (netto) ausgeschüttet.

Vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise:

1. Preis: Euro 41.000 Euro
2. Preis: Euro 31.000 Euro
3. Preis: Euro 21.000 Euro
4. Preis: Euro 10.000 Euro
Teilnehmer/-innenZur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe wurden 12 Teilnehmende aufgefordert. Sie wurden durch einen international offenen Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Zur Teilnahme am Planungswettbewerb ist jeweils nur der/die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber, Bewerberin oder Bewerbungsgemeinschaft bzw. sein/ihr Büro berechtigt.
TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt gem. §4 Abs.1 RPW 2013 sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die, am Tag der Bekanntmachung, nach den am Tag der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.

Zur Bewerbung hatte die federführende Architektin bzw. der federführende Architekt im Teilnahmewettbewerb ein interdisziplinäres Planungsteam mit einer/einem Landschafts- architektin/en sowie Fachingenieuren/innen für Technische Ausrüstung und für Tragwerksplanung für die im Wettbewerb geforderten Leistungen zu benennen (siehe Absatz B.03), dessen Mitglieder jeweils, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates, zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschafts- architekt/in“ bzw. „Ingenieur/in“ berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind.

Der Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ kann zum Beispiel durch den Nachweis einer Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland oder in einer Ingenieurkammer im Zulassungsgebiet geführt werden. Der Nachweis der selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit der Ingenieure/innen für Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung kann zum Beispiel durch den Nachweis ihrer Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratende/r Ingenieur/in“ geführt werden. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden (Abs. B.20f).

TeilnahmehindernisseTeilnahmehindernisse sind die § 4 Abs. 2 der RPW 2013 sowie § 6 und § 7 VgV beschriebenen. Die Teilnahmehindernisse betreffen alle Mitglieder etwaiger Bewerbungs- bzw. Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen.
Weitere BeauftragungBei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV, eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger mit weiteren Leistungen gemäß § 34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume), §39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen), §55 (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1 bis 8), §51 (Fachplanung Tragwerksplanung) sowie den erforderlichen weiteren Leistungen zur Koordinierung der Fachplanenden in Verbindung mit den Regelungen nach den Richtlinien für die Durchführung von Bundesbauten (neue RBBau) in einer ersten Auftragsstufe bis zur abgeschlossenen Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) zu beauftragen, sofern der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.

Nach Freigabe der Finanzierungsmittel auf Basis der Planung der Leistungsphase 3 und Entscheidung über das Realisierungsmodell beabsichtigt die Ausloberin die Weiterbeauftragung von angemessenen Leistungen der folgenden Leistungsphasen, so dass durch Art und Umfang der Beauftragung sichergestellt wird, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird (z. B. Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle).

Hierzu führt die Ausloberin Auftragsgespräche nach § 14 Abs.4 Nr.8 VgV mit den Preisträgerinnen des Wettbewerbs. Die Auftragsvergabe wird nach weiteren Zuschlagskriterien erfolgen, die den Preisträgerinnen / Preisträgern (Bieterinnen / Bietern) zuvor mitgeteilt werden. Die Ergebnisse und Platzierungen aus dem Wettbewerb werden dabei ein Gewicht von 40% haben (der 1. Preis wird mit 40%, der letzte Preis mit 0% und die dazwischen liegenden mit interpolierteer Prozentzahl gewichtet). Daneben werden die Honorarhöhe zu 20% und weitere auftragsbezogene Kriterien zu 40% maßgeblich sein, die die Prozessqualität, die persönliche Kompetenz des Planungsteams sowie die Lösungskompetenz beinhalten. Letztere beurteilt die Plausibilität des Konzepts zur Überwindung/Aufklärung der vom Preisgericht festgestellten etwaigen Widersprüche/Defizite im Wettbewerbsentwurf – ohne Überarbeitung des Entwurfs.
TermineAusgabe der Unterlagen #29. September 2023
Teilnehmendenkolloquium #12. Oktober 2022
Rückfragen #29. September bis 18. Oktober 2023
Abgabe der Arbeiten#11. Dezember 2023
Preisgerichtssitzung#26. Januar 2024##

Etwaige Terminänderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend.