Aktuell | 13. Dezember 2024 Das Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Nichtoffenen Realisierungswettbewerb "Max-Planck-Campus Martinsried in Planegg" wurde am 13. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der Bewerbungszeitraum endet am 24. Januar 2025 um 12:00 MEZ (mittags). Alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie der upload des Teilnahmeantrags erfolgt über das Portal www.deutsche-evergabe.de. Der Zugang zum Online-Bewerbungsformular erfolgt über die Seite bewerbung. | |||||||||||||||||
Ausloberin | Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. als Ausloberin, Eigentümerin und Bauherrin vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Patrick Cramer vertreten durch Abteilung Forschungsbau und Infrastruktur Angelika Malinowski, Abteilungsleiterin, Architektin Gruppe Campus Martinsried, III h Christoph Nagel-Hirschauer, Referatsleiter, Architekt in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vertreten durch Staatsminister Hubert Aiwanger MdL und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten durch Staatsminister Dr. Markus Blume MdL sowie der Gemeinde Planegg vertreten durch Bürgermeister Hermann Nafziger | |||||||||||||||||
Verfahren | Das Verfahren wird als nichtoffener, interdisziplinärer, zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und § 3 Abs. 3, 4 RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich an Generalplanende (Architekten/innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/innen und Fachplanenden sowie ggf. Stadtplanern/innen) und findet anonym statt. | |||||||||||||||||
Jury | Fachpreisrichter/innen: Prof. Thomas Auer Ingenieur, München Anna Detzlhofer Landschaftsarchitektin, Wien Gustav Düsing Architekt, Berlin Barbara Ettinger-Brinckmann Architektin, Kassel Prof. Dietrich Fink Architekt, München Prof. Dr. Janna Hohn Architektin, Frankfurt am Main Jens Kuchenbecker Architekt, Forschungszentrum Jülich Prof. Dr. Werner Lang Ingenieur, München Angelika Malinowski Architektin, Max-Planck-Gesellschaft, München Manuel Scholl Architekt und Stadtplaner, Zürich Prof. Tobias Wulf Architekt, Stuttgart Sachpreisrichter/innen: MdL Hubert Aiwanger Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, München MdL Dr. Markus Blume Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, München Christopher Schuhknecht Geschäftsbereichsleiter, Landratsamt München Hermann Nafziger Bürgermeister Gemeinde Planegg N.N. Gemeinde Planegg Prof. Dr. Patrick Cramer Präsident, Max-Planck-Gesellschaft, München Prof. Dr. Rudolf Amann Direktor, Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie, Bremen Dr. Herwig Baier Direktor, Max-Planck-Institut für Biologische Intelligenz, Martinsried Dr. John A.G. Briggs Direktor, Max-Planck-Institut für Biochemie, Martinsried Prof. Dr. Jan Löwe Direktor, Medical Research Council, Laboratory of Molecular Biology, Cambridge | |||||||||||||||||
Preise und Aufwandsentschädigung | Die Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 1.560.000 Euro (netto) zur Verfügung. In der 1. Phase wird unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 660.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Zusätzlich wird unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 500.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Für Preise wird in der 2. Phase zusätzlich eine Preissumme von 400.000 Euro (netto) ausgeschüttet; vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise • 1. Preis: 176.000 Euro • 2. Preis: 132.000 Euro • 3. Preis: 92.000 Euro | |||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne von § 4 Abs. 1 RPW erforderlich ist, dass jeweils eine für die Auftragsausführung verantwortliche Person nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder z.B. nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Ingenieur/in tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zunächst eine Eigenerklärung abzugeben (siehe das online-Bewerbungsformular). Im Falle einer Aufforderung zur Teilnahme an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren ist für jede Person ein Nachweis vorzulegen; für die Berufsbezeichnung Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in z.B. in Form einer Kammermitgliedschaft und für die Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ kann sowohl für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Tragwerkplanung als auch für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Technische Ausrüstung kann der Nachweis z.B. durch den Nachweis einer Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland oder in einer Ingenieurkammer im Zulassungsgebiet und für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Tragwerkplanung zusätzlich entsprechend § 51 Absatz 4 BayBauO 2018 geführt werden. | |||||||||||||||||
Teilnahmehindernisse | Teilnahmehindernisse sind die § 4 Abs. 2 der RPW 2013 sowie § 6 und § 7 VgV beschrieben. | |||||||||||||||||
Weitere Bearbeitung | Für die Generalplanung der Masterplanung Gesamtcampus und der Umsetzung des 1. Bauabschnitts wird die Ausloberin, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträgerinnen / einen der Preisträger unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mit städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrsplanerischen Planungsleistungen zur Erstellung eines Masterplans übertragen, u.a. als Grundlage für das Bauleitplanverfahren, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe verwirklicht wird. Innerhalb der Flächenplanung: - die verfahrensgegenständlichen städtebaulichen besonderen Leistungen in Anlehnung an Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg zu §19 Anlage 9 HOAI 2013 zur Erstellung eines Masterplans sowie - weitere besondere Leistungen für Ingenieure für Verkehrsplanung „Masterplanung“ gem. HOAI Anlage 9, und für die Freianlagenplanung: - Teile der Leistungsphasen 2 und 3 gem. HOAI § 39 (u.a. Erarbeiten der Entwurfsplanung, Abstimmung der Planung mit den Behörden, Darstellen im Maßstab des Masterplans, Objektbeschreibung) sowie - Teilleistungen der Objektplanung zur Definition der Gestaltungsvorgaben entsprechend der Aufgabenstellung des Wettbewerbs und für die Verkehrsplanung (innerhalb des Grundstücks). - Teile der Leistungsphase 3 gem. HOAI §47 (Fachplanung für Verkehrsanlagen gem. Anlage 13, HOAI 2021). Die Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens erfolgt durch ein separates Planungsbüro, das von der Gemeinde Planegg beauftragt wird. Für die Umsetzung des 1. Bauabschnitts wird die Ausloberin, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem oder mehreren der Preisträgerinnen / der Preisträger unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mit weiteren Leistungen beauftragen , insbesondere gemäß § 34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume), § 39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen), § 51 HOAI 2021 (Fachplanung Tragwerksplanung) und § 55 HOAI 2021 (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 1 bis 8) jedenfalls bis zur abgeschlossenen Genehmigungsplanung und den erforderlichen weiteren Leistungen zur Koordinierung der Fachplaner/innen (Generalplanung), sofern der (Weiter-) Beauftragung im Übrigen kein wichtiger Grund (z.B. Projektfinanzierung) entgegensteht. Für die Ausführung der Bauleistungen werden neben der klassischen Einzelgewerkevergabe auch alternative Vergabestrategien geprüft und ggfs. zur Anwendung kommen. Zu denken ist an Paket- oder GU-Vergaben für Teile des 1. Bauabschnitts. Die Vergabestrategie und Beauftragung der ausführenden Unternehmen wird sich u.a. von der Planungsidee des Generalplanenden für den 1. Bauabschnitt ableiten. Aufgrund dessen wird die Beauftragung ab der Ausführungsplanung ggfs. objektbezogen unter Umständen mit einem reduzierten Leistungsumfang erfolgen; zu denken ist etwa an eine verringerte Bauüberwachung/Objektüberwachung im Rahmen der Leistungsphase 8. Die Ausloberin stellt dabei durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers sicher, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird (z. B. Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle). Für den 1. Bauabschnitt umfasst die Generalplanungsleistung als Vergabegegenstand die folgenden Leistungsbilder gem. HOAI 2021: - Objektplanung für Gebäude (Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021), - Objektplanung für Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2 HOAI 2021), - Fachplanung der Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1 HOAI 2021), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8 (Teil 4, Abschnitt 2 HOAI 2021), einschließlich Laborplanung, sowie zusätzlich: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Teil 3, Abschnitt 3 HOAI 2021), - Leistungen für die Bauphysik, alle Disziplinen, - Fassadenplanung, - Fachplanung Brandschutz - BIM-Koordination des GP-Teams. Zusätzlich werden übergeordnete Leistungen, insbesondere der Koordination der Planungs-beteiligten und BIM-Leistungen, an den Generalplaner bzw. die Generalplanerin übertragen. | |||||||||||||||||
Teilnahmewettbewerb | Teilnehmende werden entsprechend der Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt in einem offenen Teilnahmewettbewerb ausgewählt. | |||||||||||||||||
Auswahl der Teilnehmenden | Anhand der eingereichten Referenzprojekte wird die technische sowie die planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit bewertet. In der Gesamtbewertung können maximal 2.000 Punkte pro Bewerbung vergeben werden. Die Beschafferin wählt die besten 12 Bewerber/innen als Teilnehmende für den Wettbewerb aus. Sie wird bis zu 3 weitere Bewerber/innen auswählen, sofern deren Punktabstand zum/zur Bewerber/in auf Platz 12 nicht größer als 25 von maximal 2.000 Punkten ist. Die Matrix in Anlage 3 zur Wettbewerbsbekanntmachung, zu erhalten über downloads., erläutert das Bewertungsschema. | |||||||||||||||||
Termine |
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Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. |