Aktuell9. April 2025
Das Preisgericht hat sich zum Kolloquium in Roth getroffen und die Auslobungsunterlagen diskutiert und bestätigt.


28. Februar 2025
Der Teilnahmewettbewerb wurde im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht.
AusloberinBundesrepublik Deutschland

vertreten durch das
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement München
(BAIUDBw KompZ BauMgmt M)

Dachauer Straße 128
80637 München
und die
Landesbaudirektion Bayern (LBD)
Marktplatz 30
96106 Ebern

in Abstimmung mit dem
Staatlichen Bauamt Nürnberg (StBAN)
Zollhof 6
90025 Nürnberg
VerfahrenDer Wettbewerb wird als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) § 69ff bzw. als nichtoffener interdisziplinärer Planungswettbewerb für Architektur/Landschaftsarchitektur und Kunst mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb gemäß der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) § 3 Abs. 3 ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
JuryFachpreisrichterinnen/ Fachpreisrichter:
Doris Grabner, Landschaftsarchitektin, Freising
Jánosz Kárász, Landschaftsarchitekt, Wien
Kaspar Kraemer, Architekt, Köln
Prof. Dr. Almut Linde, Künstlerin, Hamburg
Nicolaus Schafhausen, Künstler und Kurator, Brüssel
Prof. Gesine Weinmiller, Architektin, Berlin

Stellvertretende Fachpreisrichterinnen/ Fachpreisrichter:
Klaus-Dieter Eichler, Künstler, Nürnberg
Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
Prof. Kirsten Schemel, Architektin, Berlin

Sachpreisrichter:
Bernhard Mayer, Staatliches Bauamt Nürnberg
Oberst Hans-Jürgen Neubauer, Ltr KompZ BauMgmt München, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
Johannes Nolte, Präsident der Landesbaudirektion Bayern
Oberst Dieter Rubenbauer, Stv. Kdr OSLw, Offizierschule der Luftwaffe, Roth
Brigadegeneral Friedhelm Tränapp, Leiter Abteilung 3, Kommando Luftwaffe, Köln

Stellvertretende Sachpreisrichter:
Roman Beer, Landesbaudirektion Bayern
Josef Fiegl, Staatliches Bauamt Nürnberg
LRDir Thomas Freiherr von Waldenfels, Stv. Ltr KompZ BauMgmt München, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), München
Oberst Gregor Schlemmer, Leiter Referat 3 I b Kommando Luftwaffe, Köln
Oberstleutnant Michael Sterr, Ltr UstgEl StO Roth OSLw, Offizierschule der Luftwaffe, Roth
Preise und AufwandsentschädigungenDie Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 110.000 Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist anhand internationaler Standards, vor dem Hintergrund der Größe und Komplexität des Projekts sowie der Anforderungen des Wettbewerbs ermittelt worden.
Unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, wird eine Gesamtsumme von 75.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt, bei 12 Teilnehmenden also je 6.250 Euro (netto).
Für Preise wird zusätzlich eine Preissumme von 35.000 Euro (netto) ausgeschüttet; vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise

1. Preis: 14.000 Euro
2. Preis: 9.000 Euro
3. Preis: 5.000 Euro
Anerkennungen: 7.000 Euro
TeilnehmendeIn einem ersten Schritt wählte die Beschafferin über ein offenes Verfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) aus 28 Teilnahmeanträgen insgesamt 12 Teilnehmende für den Realisierungswettbewerb aus. Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmenden sind in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung (unter Nr. 3) und in der Matrix in Anlage 3 erläutert, beide erhältlich unter downloads.
TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs.1 RPW 2013 sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen, die als professionelle Bildende Künstlerinnen, Künstler oder Künstlergruppe tätig sind, zusammen mit natürlichen Personen, die am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs einen Master- oder Diplomstudiengang im Fachgebiet Architektur oder Landschaftsarchitektur abgeschlossen haben.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten der EU, den EFTA Staaten und der NATO.
Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt in der Arbeitsgemeinschaft sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden (siehe zuvor).
TeilnahmehindernisseTeilnahmehindernisse sind die § 4 Abs. 2 der RPW 2013 sowie § 6 und § 7 VgV beschrieben. Sonstige gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bzw. Erstellung von Studien im Vorfeld des Wettbe-werbs bevorzugt seien oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichtes nehmen könnten. Das gilt insbesondere für Mitglieder des Preisgerichts und Bedienstete der Ausloberin, Angestellte und sonstige ständige Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter von Teilnehmenden sowie solche Personen, die für diese tätig waren, deren Ehepartner, Verwandte oder Verschwägerte ersten und zweiten Grades, sowie deren ständigen Geschäfts- oder Projektpartner und den unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der ausgeschlossenen Personen.
Die zuvor genannten Teilnahmehindernisse betreffen alle Mitglieder etwaiger Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen.
Zugelassen werden nur Entwürfe, die eigens für diese Wettbewerbsaufgabe angefertigt werden.
Weitere BeauftragungBei der Umsetzung des Projekts wird die Ausloberin, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in § 8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV, eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger, in der Regel die des 1. Preises, mit weiteren Leistungen zur Planung und ggf. Realisierung des Projekts beauftragen, sofern der (Weiter-)Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht, so dass durch Art und Umfang der Beauftragung sichergestellt wird, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Je nach Entwurfskonzept und den demzufolge für die Realisierung erforderlichen Leistungen wird die Beauftragung stufenweise die zur weiteren Ausarbeitung und Realisierung des Kunstwerks bzw. künstlerischen Anteils am Projekt erforderlichen Leistungen, inklusive der Erbringung aller notwendigen technischen Nachweise, Gutachten etc. (v.a. statischer Nachweis) umfassen, sowie die erforderlichen Leistungen gemäß §34 HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume) und/oder §39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen) in Verbindung mit den Regelungen nach den Richtlinien für die Durchführung von Bundesbauten (RBBau) mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Eine darüberhinausgehende Beauftragung mit den weiteren erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 der Objektplanung wird als Option für die Ausloberin vorgesehen. Sollte das Entwurfskonzept Leistungen der Fachplanung nach HOAI 2021 erfordern (z.B. Tragwerksplanung oder Technische Ausrüstung) so ist geplant, dass die Beauftragung im Sinne einer Generalplanung erfolgt.
Für die Auftragsvergabe tritt die Ausloberin mit den Preisträgern/innen des Wettbewerbs in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein. Die Ausloberin wird die Preisträger/innen zur Teilnahme an den Verhandlungen auffordern und gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Die einzureichenden Eignungsnachweise hat die Ausloberin bereits gemäß § 70 Abs. 2 VgV unter Ziffer VI.3) der Wettbewerbsbekanntmachung bekannt gegeben. Die Ergebnisse und Platzierungen aus dem Wettbewerb werden dabei ein Gewicht von 40% haben (der 1. Preis wird mit 40%, der letzte Preis mit 0% und die dazwischen liegenden mit interpolierter Prozentzahl gewichtet). Daneben werden die Honorarhöhe zu 20% und weitere auftragsbezogene Kriterien zu 40% maßgeblich sein, die die Prozessqualität, die persönliche Kompetenz des Planungsteams sowie die Lösungskompetenz beinhalten. Letztere beurteilt die Plausibilität des Konzepts zur Überwindung/Aufklärung der vom Preisgericht festgestellten etwaigen Widersprüche/Defizite im Wettbewerbsentwurf – ohne Überarbeitung des Entwurfs.
Termine
Online Forum Bewerbungsphase28. Februar bis 24. März 2025
Bewerbungsschluss31. März 2025 14.00 Uhr MEZ
Bearbeitungszeitraum: 28. April 2025 - 11. August 2025
Ausgabe der Unterlagen:28. April 2025
Teilnehmendenkolloquium: 8. Mai 2025
Abgabe (Set A): 11. August 2025
Abgabe (Set B): 22. August 2025
Sitzung des Preisgerichts:16./17. September 2025
Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend.