Aktuell | Am Dienstag, den 30. November 2004 hat das Preisgericht über die 2. Phase des Realisierungswettbewerbs „Europäisches Patentamt – Zweigstelle Den Haag“ entschieden. Unter den zehn herausragenden Entwürfen der 2. Phase wurden fünf Preise vergeben. Die Verfasser der ausgezeichneten Entwürfe sind: 1. Preis Xaveer De Geyter Architects, Brüssel 2. Preis MVRDV, Rotterdam 3. Preis Henning Larsens Tegnestue A/S, Kopenhagen 4. Preis Hascher Jehle Architektur, Berlin 5. Preis Itten Brechbühl-Venhoeven C.S., Bern/Amsterdam Weitere Informationen zum Wettbewerbsergebnis sind unter 'ausstellung' dokumentiert. Am Montag, den 21. Juni 2004 hatte das Preisgericht über die 1. Phase des Realisierungswettbewerbs entschieden. Insgesamt waren vom hoch qualifiziert besetzten Teilnehmerfeld 46 Entwürfe zur Beurteilung eingereicht worden. Geleitet vom hohen Niveau der Entwurfsqualität und mit Respekt vor dem enormen Aufwand aller Teilnehmer hat das Preisgericht nach intensiver Diskussion 10 Entwürfe für eine Weiterbearbeitung bestimmt. Die Verfasser dieser Entwürfe sind: Burckhardt+Partner AG, Zürich COOP Himmelb(l)au, Wien e 2 a / eckert eckert architekten ag, Zürich Xaveer De Geyter Architects, Brüssel Architectenbureau Micha de Haas, Amsterdam Hascher Jehle Architektur, Berlin IttenBrechbühl-Venhoeven C.S., Bern/Amsterdam Henning Larsens Tegnestue A/S, Kopenhagen MVRDV, Rotterdam Weber + Hofer AG, Zürich Nach einer Weiterentwicklung der mit Preisen ausgezeichneten Entwürfe wurde das Projekt zwischenzeitlich gestoppt und 2012 mit einem neuen Vergabeverfahren für Konsortien mit Architekten und Bauunternehmen neu gestartet. Dieses Verfahren gewann die TBI-Gruppe mit den Architekten Ateliers Jean Nouvel und Dam&Partners Architecten. Die Bauarbeiten für die Realisierung haben 2014 begonnen. |
Auslober | Die Europäische Patentorganisation (EPO), vertreten durch das Europäische Patentamt (EPA), München, Deutschland. |
Standort | Die Zweigstelle Den Haag ist untergebracht auf einem 9,5 Hektar großen Grundstück in Rijswijk, einer selbständigen Gemeinde nahe Den Haag. Das Grundstück ist heute bebaut mit einem Komplex aus drei Gebäudeteilen, die in mehreren Bauabschnitten errichtet, umgebaut und zusammengefasst worden sind. |
Projektinhalt | Es ist beabsichtigt einen Teil der bestehenden Gebäude durch einen Neubau mit ca. 100.000 qm BGF für ca. 1.600 Büroarbeitsplätze und angegliederte Funktionen zu ersetzen. |
Verfahren | Beschränkt offener, internationaler, einstufiger Realisierungswettbewerb entsprechend den Vergaberichtlinien der Finanzordnung der Europäischen Patentorganisation, die von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Der Wettbewerb wird mit zwei Bearbeitungsphasen durchgeführt; die zweite Phase im kooperativen Verfahren. In der ersten Phase mit ca. 50 Teilnehmern ist das Verfahren anonym, in der zweiten Phase mit ca. 12 Teilnehmern wird die Anonymität aufgehoben. Dem zwei-phasigen Verfahren ist ein international offenes Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Das Royal Institute of Dutch Architects (Bond van Nederlandse Architekten BNA) hat beratend bei der Vorbereitung des Verfahrens mitgewirkt. |
Jury | Fachpreisrichter: Prof. Marc Angélil, Zürich/Los Angeles Prof. Max Bächer, Darmstadt Donald Bates, London Prof. Francoise-Hélène Jourda, Paris Prof. Vittorio Magnago Lampugnani, Mailand Bob van Reeth, Brüssel Jeroen van Schooten, Amsterdam Prof. Anders Wilhelmson, Stockholm Prof. Elia Zenghelis, Athen/Brüssel Stellvertretende Fachpreisrichter: Tanja Concko, Amsterdam Dominique Lyon, Paris Prof. Kirsten Schemel, Berlin Sachpreisrichter: Dr. Roland Grossenbacher, Europäische Patentorganisation, Vorsitzender des Verwaltungsrates, Bern Dr. Friedrich Sohs, Europäische Patentorganisation, Vorsitzender des Bauausschusses, Wien Dr. h.c. Ingo Kober, Präsident des Europäischen Patentamts, München Lionel Baranes, Europäisches Patentamt, Vizepräsident GD 1, Den Haag Curt Edfjäll, Europäisches Patentamt, Vizepräsident GD 4, München Philippe Couckuyt, Europäisches Patentamt, Vertreter der Mitarbeiter, Den Haag Harry Geijzers, Niederländisches Patentamtes, Präsident, Den Haag Ineke van der Wel-Markerink, Bürgermeisterin der Gemeinde Rijswijk Stellvertretende Sachpreisrichter: Alison Brimelow, Europäische Patentorganisation, Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates, Newport, Süd Wales Rolf-Dieter Katsch, Europäische Patentorganisation, Stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses, Bonn Prof. Alain Pompidou, Europäisches Patentamt, designierter Präsident, Paris Pantelis Kyriakides, Europäisches Patentamt, Vizepräsident GD 2, München Hermann Nehrdich, Europäisches Patentamt, PD, Den Haag Jesus Areso y Salinas, Europäisches Patentamt, Vertreter der Mitarbeiter, Den Haag Adrie Kerkvliet, Niederländisches Patentamtes, Abteilungsleiter, Den Haag Wouter van Putten, Gemeinde Rijswijk, Senator. |
Preise und Honorare | Die Wettbewerbssumme beträgt bei 12 Teilnehmern in der 2. Phase Euro 514.000. Jeder der ca. 12 Teilnehmer der 2. Phase des Wettbewerbs, der eine prüffähige Arbeit abgibt, erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von Euro 20.000. Nach vorheriger Absprache werden den Teilnehmer der 2. Phase zusätzlich die Reise- und Übernachtungskosten für zwei Personen entsprechend EPA-Regularien erstattet, die sie zur Teilnahme am Kolloquium der 2. Phase aufwänden. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Für Preise stehen insgesamt € 274.000 Euro zur Verfügung, sofern das Preisgericht nicht einstimmig eine andere Verteilung beschließt: 1. Preis: Euro 96.000,00 2. Preis: Euro 71.000,00 3. Preis: Euro 52.000,00 4. Preis: Euro 33.000,00 5. Preis: Euro 22.000,00 Darüber hinaus werden den Teilnehmern des Wettbewerbs keine Kosten erstattet. |
Teilnehmer | Der Wettbewerb wird als beschränkt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Am 22. März 2004 werden ca. 50 Architekturbüros zur Teilnahme aufgefordert. Zur Bearbeitung des Wettbewerbes ist nur der ausgewählte Teilnehmer bzw. sein Büro berechtigt. |
Teilnahmeberechtigung | Der Zulassungsbereich ist unbeschränkt. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung 'Architekt' berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG und 89/48/EWG gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Im Fall von Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen müssen alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft die Anforderungen zur Teilnahme erfüllen, die an einzelne natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen sind nicht zugelassen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer gestellte werden. Die Aussagen in der eingereichten Verfassererklärung sind verbindlich. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen wird die Mitarbeit von Landschaftsarchitekten und Gebäudetechniker empfohlen. |
Teilnahmehindernisse | Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt seien oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichtes nehmen könnten. Das gilt insbesondere für die Preisrichter, Sachverständigen, Vorprüfer und Gäste, deren Ehegatten, Verwandten oder Verschwägerten ersten und zweiten Grades, sowie deren ständigen Geschäfts- oder Projektpartnern und den unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeitern der ausgeschlossenen Personen. Bedienstete des Auslobers, Angestellte und sonstige ständige Mitarbeiter von Teilnehmern sowie solche Personen, die bis zum Tage der Bekanntmachung der Auslobung für diese tätig waren, dürfen nur teilnehmen, wenn sie mit der Wettbewerbsaufgabe nicht unmittelbar befasst waren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Gesellschafter und Mitglieder der Vertretungs- und Aufsichtsorgane von Gesellschaften oder Partnerschaften, die sich am Wettbewerb beteiligen. Nicht ständige Mitarbeiter eines Teilnehmers, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, sowie Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften dürfen nicht selbstständig am Wettbewerb teilnehmen. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die ein über die Planungsleistungen hinausgehendes geschäftliches Interesse an dem Wettbewerbsgegenstand haben, wenn dadurch die Konkurrenz um die Leistungen zur Realisierung des Wettbewerbsgegenstandes eingeschränkt werden kann. Teilnehmer, die mit einem ausführenden Unternehmen wirtschaftlich verbunden sind, können durch eine Verpflichtung dieses Unternehmens, sich nicht um Bauleistungen für das Wettbewerbsprojekt zu bemühen, den Ausschluss vermeiden. |
Weitere Beauftragung | Das Preisgericht gibt eine Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einen der Preisträger im Rahmen der weiteren Planbearbeitung mindestens mit den Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 sowie Teilen von 3 gemäß den Niederländischen Standardbedingungen für Rechtsverhältnisse Bauherr-Architekt 1997 (Standaard Voorwaarden Rechtsverhouding Opdrachtgever-Architect 1997 – kurz: SR 1997), Version Januar 2004, zu beauftragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe verwirklicht wird und soweit nach Auffassung des Europäischen Patentamts einer der Preisträger, dessen Wettbewerbsarbeit innerhalb eines vertretbaren Kostenrahmens liegt, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Geplant ist eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen eines Generalplanervertrages. Um eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen zu gewährleisten, kann sich ein Preisträger in Abstimmung mit dem Europäischen Patentamt mit Personen zusammenschließen, welche die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb erfüllen. Will das Europäische Patentamt der Empfehlung des Preisgerichtes folgen und hat der Verfasser des empfohlenen Wettbewerbsentwurfes keine ausreichende Praxiserfahrung in der Planung von Bauaufgaben in der Größenordnung der Wettbewerbsaufgabe, so kann das Europäische Patentamt die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro verlangen, das die dem Preisträger fehlende Praxiserfahrung ergänzt. Bei der Auswahl dieses ARGE-Partners hat das Europäische Patentamt ein Mitspracherecht. Europäischen Patentamt und Preisträger müssen beide mit dem ARGE-Partner einverstanden sein. Im ARGE-Vertrag muss sichergestellt sein, dass der Preisträger, dessen Wettbewerbsentwurf umgesetzt wird, hinsichtlich der Planung und der Architekturaussage, allein bestimmend ist. |