Aktuell | 21. November 2024 Mitteilung an die zur Teilnahme ausgewählten Bietenden 11. November 2024, 10:00 Uhr MEZ Frist zur Einreichung des vollständigen Bewerbungsformulars mit allen geforderten Unterlagen. 11. Oktober 2024 Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs zur Bewerbung für das Verhandlungsverfahren mit Lösungsansatz im Amtsblatt der Europäischen Union. | ||||||||||||||||||||
Auftraggeberin | Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., München GV-Bauabteilung Hofgartenstraße 8 80539 München | ||||||||||||||||||||
Verfahren | Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Über den Teilnahmewettbewerb sollen 3 bis 6 Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Teil des Angebots sind ein Lösungsvorschlag. Der Lösungsvorschlag soll in Form von 4 Präsentationsplänen (DIN A2, Querformat), inhaltlich identischen Prüfplänen (Blätter 1-2), Dateien der Pläne auf einem Datenträger, sowie Berichten und Dokumenten, eingereicht werden (Näheres hierzu und zu den geforderten Leistungen sowie eine Blattübersicht in Kap. C und D, Anlage 10 zur Bekanntmachung, verfügbar im Downloadbereich). Jeder Bietende darf nur einen Entwurf einreichen; Variantenbildung durch Abwandlung einer gleichbleibenden Gesamtlösung sind ebenfalls unzulässig. | ||||||||||||||||||||
Gegenstand der Vergabe | Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume §§33ff HOAI, Ingenieurbauwerke (Verbau, Wasserhaltung) §§41ff HOAI, Fachplanung – Tragwerksplanung §§49ff HOAI (sowohl für das Gebäude, als auch Verbau), Leistung Brandschutzplanung nach AHO, Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung, thermische Gebäudesimulation, Bauakustik und Raumakustik gem. Anlage 1 HOAI. Die Planungsleistungen sollen an federführende Architekten bzw. Architektinnen in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Ingenieurinnen vergeben werden. Geplant ist eine Genehmigung des Projekts nach §67 SächsBauO als Gebäudetyp-E. | ||||||||||||||||||||
Aufwandsentschädigung | Jede/r Bietende der/die ein Angebot mit Lösungsvorschlag entsprechend des Leistungs-bilds abgibt, erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 24.000 Euro (netto). Die Aufwandsentschädigung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens gegen eine entsprechende Rechnung gezahlt. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Näheres siehe Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, erhältlich über material. | ||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Teilnahmeberechtigt sind in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die, am Tage der Auftragsbekanntmachung, nach den am Tage der Auftragsbekanntma-chung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Architektin" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Zur Bewerbung hat der Architekt bzw. die Architektin ein Team mit mindestens einem Ingeni-eur bzw. einer Ingenieurin für Tragwerksplanung, einem Ingenieur bzw. einer Ingenieurin für Brandschutz und einem Ingenieur bzw. einer Ingenieurin für Bauphysik zu benennen, die, am Tage der Auftragsbekanntmachung, nach den am Tage der Auftragsbekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" bzw. "Ingenieurin" berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig oder bei dem/der Architekt/in der Bewerbung angestellt sind. Der Nachweis zum Führen der Berufsbezeich-nung "Ingenieur" bzw. "Ingenieurin" kann für die Ingenieure und Ingenieurinnen zum Beispiel durch den Nachweis einer Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland oder in ei-ner Ingenieurkammer im Zulassungsgebiet und für die Ingenieure/Ingenieurinnen für Tragwerksplanung zusätzlich entsprechend § 54 Absatz 4 SächsBO 1.3.2023 geführt werden. Der Nachweis der selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit der Ingenieure/innen kann zum Beispiel durch den Nachweis ihrer Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ bzw. "Beratende Ingenieurin" geführt werden. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck dem Auftragsgegenstand entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen, bei denen der/die zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in sowie der/die Verfasser/in der Entwurfsarbeit die zuvor genannten fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. | ||||||||||||||||||||
Rückfragen | Auskünfte im Teilnahmewettbewerb und für die Bietenden werden ausschließlich über das Online-Forum erteilt. Rückfragen im Teilnahmewettbewerb mussten bis 7 Tage vor der Abgabefrist, also bis spätestens Montag, den 4. November 2024, 10:00 Uhr MEZ gestellt werden. | ||||||||||||||||||||
Termine |
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