AktuellDas Protokoll der Preisgerichtssitzung steht ab sofort im Download-Bereich allen Teilnehmern zur Verfügung.
Der Realisierungswettbewerb Geowissenschaften wurde am 21. Oktober entschieden. Die Preisträger wurden informiert und auf der Pressekonferenz am Montag, den 25. Oktober 2004 um 10:00 Uhr bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsbeiträge wurden in einer Ausstellung bis zum 8. November 2004 im Labsaal, Campus Bockenheim in Frankfurt am Main gezeigt.
Die Preisträger wurden am Montag, den 25. Oktober 2004 ebenfalls auf der Wettbewerbshomepage bekannt gegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter 'ergebnis'.
AusloberLand Hessen,
vertreten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst,
vertreten durch die Johann Wolfgang Goethe-Universität,
vertreten durch das Hessische Baumanagement RNL Rhein-Main
WettbewerbsgegenstandNeubau eines Institutsgebäudes für die Geowissenschaften und einer Werkstattzentrale im Zusammenhang des Ausbaus des naturwissenschaftlichen Campus der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Standort Riedberg.
Ziel des Wettbewerbs war die zügige Realisierung der genannten Gebäude mit rund 7.000 qm HNF für das Institutsgebäude und 2.000 qm HNF für die Werkstattzentrale zum 1. Januar 2007.
Der Auslober behielt sich die Vergabe des Auftrags zur baulichen Errichtung der Gebäude an einen Generalunternehmer vor.
VerfahrenEinstufiger, begrenzt offener, Realisierungswettbewerb als interdisziplinärer Architekten- und Ingenieurwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
PreisgerichtFachpreisrichter:
Herr Prof. Dr. Fisch, Fachingenieur für Gebäudetechnik, Stuttgart/Braunschweig
Frau MR´in Hammer-Frommann, Architektin, Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden
Herr v. Lüpke, Leiter des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main
Herr Prof. Mertes, Architekt, Stuttgart/Berlin
Herr Prof. Sauerbruch, Berlin/Stuttgart

stellvertretende Fachpreisrichter
Frau Prof. Joppien, Frankfurt am Main/Wuppertal
Herr Pfaff, Fachingenieur für Gebäudetechnik, Frankfurt am Main
Frau Prof. Schemel, Architektin, Berlin/Münster
Herr Staab, Stadtplanungsamt Frankfurt am Main

Sachpreisrichter
Prof. Dr. Brey, FB Geowissenschaften der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Herr Prof. Dr. Schmidt, Dekan FB Geowissenschaften der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Herr Schmitteckert, Ltr. MR Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden
Herr Prof. Dr. Steinberg, Präsident der J. W. Goethe-Universität, Frankfurt am Main

stellvertretende Sachpreisrichter
Herr Prof. Dr. Bereiter-Hahn, Vizepräsident der J. W. Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Frau ROR Ernst, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Fueß, Dekan FB Material- und Geowissenschaften der TU Darmstadt
Preise und HonorareDie Wettbewerbssumme wurde gemäß HOAI und GRW 95 sowie in Absprache mit der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer sowie der Hessischen Ingenieurkammer ermittelt.
Für Preise und Ankäufe standen insgesamt 138.000,00 Euro (netto) zur Verfügung. Als Preise waren vorgesehen:
1. Preis: EUR 46.000,-
2. Preis: EUR 30.000,-
3. Preis: EUR 21.000,-
4. Preis: EUR 14.000,-
Für Ankäufe standen insgesamt EUR 27.000,- zur Verfügung.

Über die Ausschüttung von Preisen und Ankaufssumme hinaus wurden den Teilnehmern des Wettbewerbs keine Kosten erstattet.
TeilnehmerDer Wettbewerb wurde als begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Es wurden bis zu 15 Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme aufgefordert.
Zur Bearbeitung des Wettbewerbes waren nur die ausgewählten Arbeitsgemeinschaften berechtigt.
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer Zum Wettbewerb zugelassen wurden ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Fachingenieuren für Technische Ausrüstung.

Das Verfahren war anonym. Die Teilnehmerauswahl und die Durchführung des Wettbewerbs erfolgte in Abstimmung mit der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer und der Hessischen Ingenieurskammer nach den Regeln der GRW 95 mit Stand vom 22.12.2003.

Als Bewerbungsunterlagen waren zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit für jeden ARGE-Partner einzureichen:

Rechtslage – Geforderte Nachweise:

-Verbindliche Erklärung gem. § 11 VOF a) – e), dass keine Ausschlussgründe vorliegen
-Verbindliche Erklärung gem. § 7 VOF Abs. 2 bezüglich einer wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit


Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit – Geforderte Nachweise:

-Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Leistungen in den letzten drei Jahren


Technische Leistungsfähigkeit – Geforderte Nachweise:

-Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung
-Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (in Online-Registrierungsmaske einzugeben)
-Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe der Projektgröße in qm HNF, des Rechnungswertes, des Leistungsumfangs (Leistungsphasen), der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (in Online-Registrierungsmaske einzugeben)
-Liste der in den letzten fünf Jahren erarbeiteten Wettbewerbserfolge (Preise, Ankäufe), die in der Größe und Komplexität dem in Rede stehenden Projekt vergleichbar sind (in Online-Registrierungsmaske einzugeben)
-Arbeitsproben von für die Arbeitsweise des Bewerbers typischen und für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe vergleichbaren Projekten. Die Unterlagen sind im Format DIN A3 quer einzureichen und dürfen einen Umfang von 2 Blättern (Architektur) bzw. 1 Blatt (Technische Ausrüstung, z.B. Darstellung des Energiekonzeptes eines vergleichbaren Projektes) nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgesandt.
-Zusicherung, kurzfristig ein leistungsfähiges Team zusammenstellen zu können
-Erklärung, dass keine Unteraufträge erteilt werden


Der Auslober behielt sich vor, auch leistungsfähige Bewerber, die aufgrund ihres Lebensalters (Geburtsjahr der Büroinhaber und Entwurfsverfasser 1963 und jünger) die genannten Nachweise nicht vollständig erbringen können, zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb auszuwählen.
TeilnahmeberechtigungDer Zulassungsbereich bezog sich auf die Mitgliedsstaaten des EWR sowie auf die dem EWR über das WTO-Abkommen verbundenen Staaten des GATS.

Zum Wettbewerb zugelassen wurden ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Fachingenieuren für Technische Ausrüstung.

Teilnahmeberechtigt als Architekt waren natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt und in die entsprechenden Listen der Architektenkammern eingetragen sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG und 89/48/EWG gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt als Architekt waren ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person(en) sowie der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit mussten die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.

Teilnahmeberechtigt als Ingenieure für Gebäudetechnik waren natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur für Gebäudetechnik“ oder einer vergleichbaren Berufsbezeichnung berechtigt und in die entsprechenden Listen der Ingenieurkammern eingetragen sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG und 89/48/EWG gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt als Ingenieur für Gebäudetechnik waren ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person(en) sowie der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit mussten die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.

Die ARGE-Mitglieder mussten verbindlich erklären, dass die ARGE das Projekt in der benannten Zusammensetzung bearbeiten wird.

Mehrfachbewerbungen waren ausgeschlossen.

Die Teilnehmer hatten ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Teilnahmehindernissegemäß GRW 95, 3.2.3
Weitere BeauftragungBeauftragung gemäß GRW 95, Pkt. 7.1

Wollte der Auslober der Empfehlung des Preisgerichtes folgen und hatte der Verfasser des empfohlenen Wettbewerbsentwurfs keine ausreichende Praxiserfahrung in der Planung von Bauaufgaben in der Größenordnung der Wettbewerbsaufgabe, so konnte der Auslober die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro verlangen, das die dem Preisträger fehlende Praxiserfahrung ergänzt.
Termine
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen:5. Juli 2004
Bearbeitungszeitraum:5. Juli bis 10. September 2004
Online-Forum:5.Juli bis 21. Juli 2004
Teilnehmerkolloquium:23. Juli 2004
Preisgericht:21. Oktober 2004