AktuellAm 19. Juni 2023 findet ab 11.00 Uhr die feierliche Ausstellungseröffnung im Foyer der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg statt. Die Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge kann dort bis zum 30. Juni 2023 besucht werden.

Das Ergebnis des Wettbewerbs sowie alle Projekte finden Sie hier in einer
Online Ausstellung:
www.phase1.de/
AusloberinBundesrepublik Deutschland

vertreten durch

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

vertreten durch

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)
Freie und Hansestadt Hamburg
Nagelsweg 47
20097 Hamburg
VerfahrenDer Wettbewerb wird als Planungswettbewerb mit zwei Phasen gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener, interdisziplinärer Planungswettbewerb in zwei Phasen mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) §3 Abs. 1 (Realisierungswettbewerb), Abs. 3 und Abs. 4 ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Namen der Teilnehmenden der 2. Phase werden den Mitgliedern des Preisgerichts und der Ausloberin erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts in der 2. Phase bekannt gemacht.
JuryFachpreisrichter/-innen:

Stefan Behnisch
Architekt, Stuttgart

Franz-Josef Höing
Stadtplaner, Oberbaudirektor der Freien und Hansestadt Hamburg

Prof. Dr. sc. Techn. ETH Michael Koch
Architekt und Stadtplaner, Hamburg

Peter Köster
Landschaftsarchitekt, Hamburg

Prof. Sabine Müller
Architektin, Berlin

Edzard Schultz
Architekt, Berlin

Prof. Joachim Schultz-Granberg
Architekt und Stadtplaner, Münster



Sachpreisrichter/-innen:

Donald Appel
Abteilungsleitung, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (BBA), Freie und Hansestadt Hamburg

Prof. Dr. Klaus Bertram Beckmann
Präsident, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg

MinR Martin Dreyer
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Bonn

Dr. Anna Joss
Leiterin Denkmalschutzamt, Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg

Oberstleutnant Daniel Wieland
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUD), Kiel

Beurteilungsverfahren im WettbewerbAlle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich anhand der bekanntgemachten Kriterien beurteilt. Das Preisgericht behält sich hierbei vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen, wobei die hier genannte Reihenfolge der Kriterien keine Hierarchie oder Wichtung darstellt.

Entwurfsidee
Städtebau
Freiraumqualität
Gebäudegestaltung
Umgang mit den denkmalgeschützten Gebäuden
Funktion, Nutzung und Erschließung
Programmerfüllung
Mobilität
Energie und Klima
Berücksichtigung von Planungsrechtlichen Vorgaben
Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit (u.a. Baustufenkonzept)
Preise und Aufwands-entschädigungDie Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 246.000 Euro (netto) zur Verfügung.

Als eine pauschale Aufwandsentschädigung wird in der 1. eine Gesamtsumme von 100.000 Euro (netto) und in der 2. Phase 80.000 Euro (netto) jeweils in gleichen Anteilen ausgezahlt. Für Preise wird in der 2. Phase zusätzlich eine Preissumme von 66.000 Euro (netto) ausgeschüttet.

Vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise:
1. Preis: Euro 28.000 Euro
2. Preis: Euro 22.000 Euro
3. Preis: Euro 15.000 Euro
Teilnehmer/-innenZur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe wurden 14 Teilnehmende aufgefordert. Sie wurden durch einen international offenen Teilnahmewettbewerb ermittelt (siehe unter "Bewerbung").
Zur Teilnahme am Planungswettbewerb ist jeweils nur der/die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber, Bewerberin oder Bewerbungsgemeinschaft bzw. sein/ihr Büro berechtigt.
Für die Teilnahme an der 2. Phase des Wettbewerbs wird das Preisgericht mindestens 7 und maximal 10 Teilnehmende der 1. Phase auswählen.
TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt gem. §4 Abs.1 RPW 2013 sind in den EWR sowie den Staaten der Ver-tragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. „Architektin“ berechtigt und freiberuflich tätig sind.
Zusätzlich sind im Team mit dem/der Architekt/in natürliche Personen teilnahmeberechtigt, die in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässig sind, und am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Be-rufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. „Stadtplanerin“ berechtigt und freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis ver-fügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechen-de Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigten Vertreter/in zu benennen, die/der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die/der bevollmächtigte Vertreter/in sowie der (die) verant-wortliche(n) Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natür-lichen Personen als Teilnehmer/innen gestellt werden.

Zur Bewerbung hat der/die Architekt/in ein Team mit einem/r Landschaftsarchitekten/in zu benen-nen.
Die Teilnahmeberechtigung der Urheber (Verfasser/in) wird nach der Preisgerichtssitzung nochmals (gem. §4 Abs.1 und 2 RPW 2013) überprüft, ebenso wie die Übereinstimmung der Urhe-ber/innen der eingereichten Arbeit mit den Angaben im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, zumal andere Urheber/innen der gleichen Fachrichtung als angegeben am Verfahren nicht teilneh-men dürfen. Eine Nichtübereinstimmung in den Angaben zu den verantwortlichen Bewerbern in den Bewerbungsunterlagen und zu den Urheber/innen in der Urheberschaftserklärung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Anforderungen an die Bewerbendengemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbendengemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbendengemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.
TeilnahmehindernisseTeilnahmehindernisse sind die § 4 Abs. 2 der RPW 2013 sowie § 6 und § 7 VgV beschrieben beschriebenen. Die Teilnahmehindernisse betreffen alle Mitglieder etwaiger Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen.
Weitere BeauftragungDie Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einem der Preisträger des Verfahrens, unter den in RPW 2013 §8 (2) genannten Voraussetzungen, insbesondere die zuvorige Prüfung der Wirtschaftlichkeit, die zur weiteren Bearbeitung ihres städtebaulichen, frei-raumplanerischen und verkehrsplanerischen Konzepts erforderlichen Planungsleistungen, bis zur Fertigstellung zu einem Masterplan übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe verwirklicht wird. Dieses beinhaltet innerhalb der Flächenplanung die verfahrensgegenständlichen städtebaulichen besonderen Leistungen in Anlehnung an Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg zu § 19 Anlage 9 HOAI 2021 zur Erstellung eines Mas-terplans sowie weitere besondere Leistung für Ingenieure für Verkehrsplanung „Masterplanung“ gem. HOAI Anlage 9, und für die Freianlagenplanung Teile der Leistungsphase 3 gem. HOAI § 39 (u.a. Erarbeiten der Entwurfsplanung, Abstimmung der Planung mit den Behörden, Darstellen im Maßstab des Masterplans, Objektbeschreibung) sowie Teilleistungen der Objektplanung zur Definition der Gestaltungsvorgaben entsprechend der Aufgabenstellung des Wettbewerbs.
Termine
Online Forum Bewerbungsphase11. April 2022 bis 6. Mai 2022
Bewerbungsschluss16. Mai 2022
Ausgabe der Unterlagen 1. Phase17. Juni 2022
Teilnehmendenkolloquium 1. Phase24. Juni 2022
Abgabe der Arbeiten 1. Phase31. August 2022
Preisgerichtssitzung 1. Phase6. Oktober 2022
Ausgabe der Unterlagen 2. Phase27. Oktober 2022
Teilnehmendenkolloquium 2. Phase10. November 2022
Abgabe der Arbeiten 2. Phase16./23 Januar 2023
Preisgerichtssitzung 2. Phase7. Februar 2023




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