Aktuell | Der Wettbewerb wurde am 28. Juni 2021 gestartet und am 28. September 2021 mit der Sitzung des Preisgerichts abgeschlossen. Mit dem 1. Preis wurde der Entwurf des Büros WES LandschaftsArchitektur, Hamburg/Deutschland, ausgezeichnet. Link zur Presseinformation der Freien und Hansestadt Hamburg Die Präsentation aller Entwürfe sind unter dem Bereich Ergebnis auf dieser Seite zu finden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslobende | Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte zusammen mit der Initiative für einen Business Improvement District (BID) Burchardplatz vertreten durch die OTTO WULFF BID Gesellschaft mbH | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wurde als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener, freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) §3 Abs. 1 und Abs. 3 ausgelobt. Das Verfahren war anonym. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmende | Die folgenden Büros wurden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert:
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Jury | Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen: Björn Bodem, Landschaftsarchitekt, Hannover Franz-Josef Höing, Architekt, Oberbaudirektor der Freien und Hansestadt Hamburg Janosz Kárász, Landschaftsarchitekt, Wien Kaspar Kraemer, Architekt, Köln Karin Kuttner, Landschaftsarchitektin, Hamburg Lioba Lissner, Landschaftsarchitektin, Berlin Karin Loosen, Architektin, Hamburg Prof. Anna Lundqvist, Landschaftsarchitektin, Berlin Tobias Micke, Landschaftsarchitekt, Berlin Prof. Klaus Overmeyer, Landschaftsarchitekt, Berlin Martin Rein-Cano, Landschaftsarchitekt, Berlin Prof. Alexander Schwarz, Architekt, Berlin Robin Winogrond, Landschaftsarchitektin, Zürich Stellvertretende Fachpreisrichterinnen: Laura Jahnke, Architektin, Hamburg Ellen Kristina Krause, Architektin, Hamburg Susanne Metz, Stellvertretende Oberbaudirektorin der Freien und Hansestadt Hamburg Sachpreisrichter und Sachpreisrichterinnen: Vertreter/innen der BID-Initiative Burchardplatz Vertreter/innen der Freien und Hansestadt Hamburg Vertreter/innen des Bezirks Hamburg-Mitte Vertreter/innen der Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preise und Aufwandsentschädigung | Die Auslober stellten für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 99.000 Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme war ermittelt auf Basis der §§35 und 40 HOAI und RPW 2013. Unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, wurde eine Gesamtsumme von 60.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Für Preise wurde zusätzlich eine Preissumme von 39.000 Euro (netto) ausgeschüttet. Als Preise wurden vergeben: 1. Preis: Euro 17.000 2. Preis: Euro 13.000 3. Preis: Euro 9.000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Teilnahmeberechtigt gem. §4 Abs.1 RPW 2013 waren im EWR oder in der Schweiz ansässige natürliche Personen, die, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates, zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitektin" bzw. „Landschaftsarchitekt“ berechtigt und freiberuflich tätig sind, ggf. in Arbeitsgemeinschaft mit im EWR oder in der Schweiz ansässige natürliche Personen, die, am Tage der Bekanntmachung, nach den am Tage der Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates, zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" bzw. „Architekt“ berechtigt und freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen, welche die Anforderungen erfüllen, die an einzelne natürliche Personen als Teilnehmende gestellt werden. Die beabsichtigte Form des Zusammenschlusses ist im Teilnahmeantrag zu benennen. Juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und für die Wettbewerbsteilnahme eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie die/der verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden. Die Teilnahmeberechtigung der Urheberinnen (gem. RPW 2013 Verfasser) wird nach der Preisgerichtssitzung nochmals (gem. §4 Abs.1 und 2 RPW 2013) überprüft, ebenso wie die Übereinstimmung der Urheber/innen der eingereichten Arbeit mit den Angaben im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, zumal andere Urheber/innen der gleichen Fachrichtung als angegeben am Verfahren nicht teilnehmen dürfen. Eine Nichtübereinstimmung in den Angaben zu den verantwortlichen Bewerbern in den Unterlagen des Teilnahmeantrags und zu den in der Urherberschaftserklärung genannten Personen führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Anforderungen an die Bewerbendengemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbendengemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbendengemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgabengruppen | Gefordert wurden unter anderem eine Neuordnung der Verkehrssituation auf dem Burchardplatz und in den angrenzenden Straßenzügen, sowie ein konzeptioneller Umgang mit dem Spannungsfeld der unterschiedlichen Nutzungsansprüche. Außerdem sollen Leitideen zur Aufwertung des Gebiets in seiner städtischen Funktionalität durch eine gesteigerten Aufenthaltsqualität erarbeitet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kriterien für die Bewertung | Die Wettbewerbsbeiträge wurden anhand der bekannt gemachten Kriterien beurteilt, die insgesamt die Nachhaltigkeit des Entwurfs betreffen (hier jeweils in Klammern erläutert), wobei die Reihenfolge keine Rangfolge oder Wichtung darstellte. Die Präzisierung der Kriterien ergab sich aus der Diskussion der eingereichten Arbeiten: Entwurfsidee: (u.a. konzeptionelle Entwicklung eines Leitbildes unter Berücksichtigung der bestehenden bzw. der in der historischen Recherche nachgewiesenen, teilweise verlorenen Merkmale des UNESCO Welterbes) • Freiräume: (u.a. Gliederung der Räume sowie räumliche und funktionale Verknüpfung mit der Nachbarschaft, innovative und nachhaltige Stadtentwicklung) • Klimagerechte Gestaltung (u.a. wassersensibles Regenwassermanagement sowie Berücksichtigung von Maßnahmen zur RegenInfrastrukturAnpassung / RISA) • Gestaltung: (u.a. Materialität, Oberflächen und Farbgebung; Beleuchtung; Vegetation; Möblierung;) • Funktionalität: (u.a. Nutzungsverteilung, Sicherheitskonzept) • Erschließungskonzept: (u.a. Wegenetz für motorisierten Verkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr, Rettungswege und Anlieferung;) • Genehmigungsfähigkeit: (u.a. Denkmalschutz, Welterbe, Barrierefreiheit, StVO, Planungsrichtlinien der Stadt Hamburg) • ökologische Qualität (u.a. Natur- und Artenschutz, Klima, naturnaher Wasserhaushalt) • Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb der Außenanlagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Beauftragung | Bei der Umsetzung des Projekts haben die Ausloberinnen, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in §8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen sowie den Vorgaben der VgV, eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger mit weiteren Leistungen gemäß § 39 HOAI 2013 (Objektplanung Freianlagen) und, bei Bedarf §34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume), für den Realisierungsteil FHH in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg (VV-Bau) stufenweise mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) beauftragt, sofern der (Weiter-)Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht, so dass durch Art und Umfang der Beauftragung sichergestellt wird, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Eine darüberhinausgehende Beauftragung mit den weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 wurde als Option für den Auslober/die Ausloberin vorgesehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Termine |
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Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Web-Seite und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. |