Aktuell | Das Land Hessen hat am 15. Juni 2009 den Architektenwettbewerb für den Entwurf der Law School in Wiesbaden bekannt gegeben. Im Vorfeld des Architektenwettbewerbs fand am 15.Juli 2009 ein Bürgerforum im Dezernat IV – Stadtentwicklung und Verkehr statt. Am 30. Juli 2009 wurden aus 147 Bewerbern 20 Teilnehmer ausgewählt, die neben den 5 im Vorfeld ausgewählten Architekten ab dem 7. August 2009 die Wettbewerbsaufgabe in der 1. Phase bearbeiteten. Am 1. Oktober fand in Wiesbaden die Sitzung des Preisgerichts statt, in welcher die 22 eingereichten Entwürfe begutachtet und insgesamt 7 Arbeiten zur Weiterbearbeitung in der 2. Phase des Wettbewerbs ausgewählt wurden. Am 18. Januar 2010 hat nunmehr die Entscheidung über die sieben in der 2. Phase eingereichten Entwürfe stattgefungen. Die Preise sind unter 'Ausstellung' dargestellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslober | Land Hessen vertreten durch das: Hessische Immobilienmanagement (HI) Abraham-Lincoln-Straße 38-42 65189 Wiesbaden vertreten durch das: Hessische Baumanagement, RNL West (HBM) Bahnhofstraße 15-17 65185 Wiesbaden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Standort | Der Standort der Law-School befindet sich auf dem Gelände des Amts- und Landgerichts Wiesbaden, Gerichtsstraße 2, im Stadtbezirk Wiesbaden-Mitte. Das Wettbewerbsgebiet mit einer Fläche von ca. 7.800 qm liegt zwischen der Oranien-, Moritz-, Gerichts- und Albrechtstraße. Das Heute unter Denkmalschutz stehende Gebäude des Amts- und Landgerichts wurde 1897 fertig gestellt und bildet einen Sonderbau innerhalb der homogenen Baustruktur der 1858 begonnenen Stadterweiterung jenseits der Rheinstraße. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die repräsentative Adolfsallee sowie die Rheinstraße, verschiedene Landesministerien, Parks, die Landesbibliothek und andere Bildungseinrichtungen. Etwas weiter im Norden liegt die Wiesbadener Altstadt, in südöstlicher Richtung dagegen der Hauptbahnhof. Angrenzende Bezirke sind Südost, Westend, Nordost und das Rheingauviertel. Eine städtebauliche Besonderheit stellt die Luisenkirche mit dem sich davor öffnenden Luisenplatz dar, welche als städtebauliche Dominante die Adolfsallee sowie in ihrer Fortsetzung die Adolfsstraße nach Norden hin beschließt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Projektinhalt | Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für einen Neubau- und Umbaukomplex an der Gerichtsstraße in Wiesbaden zur Unterbringung des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs (Law School) der European Business School. Das bestehende, denkmalgeschützte Gebäude des alten Amts- und Landgerichts ist als integraler Bestandteil ebenso in die Planung einzubeziehen wie die Berücksichtigung des geschichtlichen und städtebaulichen Gesamtkontextes am Standort Gerichtsstraße in Wiesbaden. Insgesamt umfasst die Maßnahme eine NF von ca. 11.300 qm im Alt- und Neubau (ohne Parken). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit zwei Bearbeitungsphasen, die zweite Phase im kooperativen Verfahren, nach GRW 95 Abs. 2.3.2, 2.4.2 und 2.4.4. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jury | Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe erfolgt durch die Jury. Sie setzt sich aus Vertretern des Auslobers und der European Business School, sowie Architekten und Fachingenieuren zusammen. Der Jury werden unter anderem die folgenden Juroren angehören: Fachpreisrichter:
Sachpreisrichter:
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Preise und Honorare | Die Wettbewerbssumme beträgt Euro 138.000. Als Preise sind vorgesehen: 1. Preis: Euro 55.000 2. Preis: Euro 41.000 3. Preis: Euro 28.000 4. Preis: Euro 14.000 Jeder der Teilnehmer der 2. Phase des Wettbewerbs, der eine prüffähige Arbeit abgibt, erhält zusätzlich ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 15.000 Euro. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmer | Der Wettbewerb wird als begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Vorgesehen ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 23 und maximal 27 in der 1. Phase und ca. 6 Teilnehmern in der 2. Phase. Die folgenden Büros wurden vom Auslober bereits für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt:
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Teilnahmeberechtigung | Der Zulassungsbereich zum Bewerbungsverfahren ist unbeschränkt. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer gestellt werden. Die Teilnahmeberechtigung der Verfasser wird nach der Preisgerichtssitzung nochmals (gemäß GRW 95 Abs. 6.2) überprüft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmehindernisse | Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt seien oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichtes nehmen könnten. Das gilt insbesondere für Preisrichter, Sachverständigen, Vorprüfer und Gäste, deren Ehegatten, Verwandten oder Verschwägerten ersten und zweiten Grades, sowie deren ständigen Geschäfts- oder Projektpartnern und den unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeitern der ausgeschlossenen Personen. Bedienstete des Auslobers, Angestellte und sonstige ständige Mitarbeiter von Teilnehmern sowie solche Personen, die bis zum Tage der Bekanntmachung der Auslobung für diese tätig waren, dürfen nur teilnehmen, wenn sie mit der Wettbewerbsaufgabe nicht unmittelbar befasst waren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Gesellschafter und Mitglieder der Vertretungs- und Aufsichtsorgane von Gesellschaften oder Partnerschaften, die sich am Wettbewerb beteiligen. Nicht ständige Mitarbeiter eines Teilnehmers, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, sowie Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften dürfen nicht selbstständig am Wettbewerb teilnehmen. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die ein über die Planungsleistungen hinausgehendes geschäftliches Interesse an dem Wettbewerbsgegenstand haben, wenn dadurch die Konkurrenz um die Leistungen zur Realisierung des Wettbewerbsgegenstandes eingeschränkt werden kann. Teilnehmer, die mit einem ausführenden Unternehmen wirtschaftlich verbunden sind, können durch eine Verpflichtung dieses Unternehmens, sich nicht um Bauleistungen für das Wettbewerbsprojekt zu bemühen, den Ausschluss vermeiden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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