Aktuell | September 2023 | Am Dienstag und Mittwoch, 29. und 30. August 2023, trat das Preisgericht in Düsseldorf erneut zusammen, um die vier für die zweite Phase qualifizierten Arbeiten zu diskutieren und zu bewerten. In der Sitzung wurden die Qualitäten und Ansätze der auf Grundlage der Hinweise aus der Preisgerichtssitzung 1. Phase sowie den Präsentationsterminen des Teilnehmendenkolloquiums 2. Phase überarbeiteten Entwürfe wieder intensiv diskutiert. Schließlich wurde der Entwurf des Büros UNStudio (Amsterdam) mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Um das hohe Maß der Qualität zu würdigen, sind die drei Entwürfe der Büros ingenhoven associates (Düsseldorf), Hadi Teherani Architects (Hamburg) und HPP Architekten (Düsseldorf) jeweils mit einem 2. Preis ausgezeichnet worden. Alle Informationen zum Wettbewerbsergebnis und zu allen Arbeiten der 1. und 2. Phase finden Sie unter dem Reiter "Ergebnis". Die Entwürfe werden außerdem auf der Projekthomepage der Ausloberin präsentiert. April 2023 | Am Mittwoch, den 29. März 2023, trat das Preisgericht in Düsseldorf zur Preisgerichtssitzung der 1. Phase zusammen, um die zehn in der 1. Phase eingereichten Entwürfe zu diskutieren und zu bewerten. In der Sitzung wurden die Beiträge, die durchwegs ein hohes Maß an Qualität und Vielfalt abbildeten, innerhalb der Jury intensiv diskutiert und unter Berücksichtigung aller Kriterien der komplexen Aufgabenstellung bewertet. Am Ende der ganztägigen Sitzung wurden die vier Projekte der Büros ingenhoven associates (Düsseldorf), Hadi Teherani Architects (Hamburg), HPP Architekten (Düsseldorf) und UNStudio (Amsterdam) ausgewählt, welche nun zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe in der 2. Phase aufgefordert sind. Januar 2023 | Der Wettbewerb wurde am 16. Dezember 2022 mit der Ausgabe der Auslobungsunterlagen an die Teilnehmenden begonnen. Am 19. Januar 2023 wurden die Auslobungsunterlagen in der Preisgerichtsvorbesprechung durch die Jury final diskutiert, im Anschluss hat das das Teilnehmendenkolloquium der 1. Phase stattgefunden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausloberin | HBS 39 GmbH & Co. KG vertreten durch ddp Invest GmbH Rolandstraße 44, 40476 Düsseldorf diese wiederum vertreten durch Stefan H. Mühling und Bastian Julius Geschäftsführer in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Art des Wettbewerbs | Der Wettbewerb wurde als Nichtoffener Planungswettbewerb mit zwei Phasen nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) §3 Abs. 1 als Realisierungswettbewerb) sowie §3 Abs. 3, 4 und 5 ausgelobt. Das Verfahren war in der 1. Phase anonym und wurde in der 2. Phase im kooperativen Verfahren gem. RPW 2013 durchgeführt. Die Zuordnung der Namen der Teilnehmenden der 1. Phase zu den Entwürfen wurde den Mitgliedern des Preisgerichts und der Ausloberin erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts der 1. Phase bekannt gemacht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jury | Fachpreisrichter/-innen: • Louisa Hutton, Architektin, Berlin • Prof. Regine Leibinger, Architektin, Berlin • Prof. Cornelia Müller, Landschaftsarchitektin, Berlin • Ruth Orzessek-Kruppa, Stadtplanerin, Leitung Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Düsseldorf • Volker Raatz Architekt, Zürich • Manuel Scholl, Architekt, Zürich • Prof. Jörn Walter, Stadtplaner, Hamburg • Michael Zimmermann, Architekt, Köln • Cornelia Zuschke, Architektin, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen, Landeshauptstadt Düsseldorf Sachpreisrichter/-innen: • Stefan Mühling, die developer, Düsseldorf • Bastian Julius, Stadtplaner, die developer, Düsseldorf • Dr. Alexander Fils, Fraktion CDU, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf • Lukas Fix, Fraktion Die PARTEI / Klimaliste, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf •Alexander Führer Ratsgruppe Tierschutz / Freie Wähler, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf • Peter Klein, Fraktion Die Linke, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf • Daniela Masberg-Eikelau, Fraktion FDP, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf • Markus Raub, Fraktion SPD, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf • Astrid Wiesendorf, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preise und Aufwandsentschädigung | In der 1. Phase wurde unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 1. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 240.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Zusätzlich wurde unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen der 2. Phase abgeben, eine Gesamtsumme von 160.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Für Preise wurde in der 2. Phase zusätzlich eine Preissumme von 135.000 Euro (netto) ausgeschüttet; vorgesehen ist folgende Verteilung der Preisgelder: • 1. Preis 60.000 Euro • drei 2. Preise á 45.000 Euro Das Preisgericht hatte die Preissumme einstimmig gem. §7 RPW 2013 anders aufgeteilt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmende | Zur Teilnahme am Verfahren wurden die Architektinnen / Architekten der folgenden Architekturbüros eingeladen und haben ihre Teilnahme verbindlich zugesagt: • 3XN Copenhagen A/S, Kopenhagen, Dänemark • BIG Bjarke Ingels Group, Kopenhagen, Dänemark • Buro Ole Scheeren, Berlin, Deutschland • C. F. Møller Architects, Berlin, Deutschland • David Chipperfield Architects, London, Großbritannien • Hadi Teherani Architects GmbH, Hamburg, Deutschland • HPP Architekten GmbH, Düsseldorf, Deutschland • ingenhoven associates GmbH, Düsseldorf, Deutschland • MVRDV Germany, Rotterdam, Niederlande • UN Studio, Amsterdam, Niederlande | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beurteilungsverfahren im Wettbewerb | Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der Arbeiten betrafen folgende Punkte, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge oder Wichtung darstellt. Eine Präzisierung der Kriterien ergab sich aus der Diskussion der eingereichten Arbeiten. • Idee / Vision • Qualität des städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes • Einbindung in den bestehenden stadträumlichen und funktionalen Zusammenhang • Gliederung der Baumassen, Herleitung der Gebäudehöhen • Gestaltung der Baukörper und Freiräume • Gestaltungsvorschläge für Innenräume, insb. der Zugangs- und Empfangsbereiche • Nutzungsverteilung und –zuordnung • Flexibilität der Gebäudestruktur für variable Nutzungskonzepte • Anbindung an die Brückenverbindung • Innere und äußere Erschließung • Qualität des Mobilitätskonzeptes • Nachvollziehbarer Umgang mit Baumbestand • Ökologie und neue Technologien • Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb • Realteilbarkeit und eigentumsrechtliche Zuordnung • Barrierefreiheit • Berücksichtigung der Themen Klimaschutz, Niederschlagswassermanagement, Klimaanpassung und Lärm Zur Unterstützung des Preisgerichts wurden Sachverständige herangezogen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmeberechtigung | Teilnahmeberechtigt gem. §4 Abs.1 RPW 2013 waren natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ berechtigt sind und die unter "Teilnehmende" genannten Büros verantwortlich vertreten. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Nach der Einladung hat die teilnehmende Architektin resp. der teilnehmende Architekt eine Landschaftsarchitektin oder einen Landschaftsarchitekten als Teampartner/in zu benennen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahmehindernisse | Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt seien oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichtes nehmen könnten. Das gilt insbesondere für die in §4 Abs.2 der RPW 2013 genannten Personen, deren Ehepartner, Verwandte oder Verschwägerte ersten und zweiten Grades, sowie deren ständigen Geschäfts- oder Projektpartner und den unmittelbaren Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der ausgeschlossenen Personen. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind auch Personen, die ein über die Planungsleistungen hinausgehendes geschäftliches Interesse an dem Wettbewerbsgegenstand haben, wenn dadurch die Konkurrenz um die Leistungen zur Realisierung des Wettbewerbsgegenstandes eingeschränkt werden kann. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Beauftragung | Bei der Umsetzung des Projekts wird die Ausloberin, ggf. durch einen Dritten, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und den in §8 Abs.2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen, eine der Preisträgerinnen / einen der Preisträger mit weiteren Leistungen gemäß §§34 und 39 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen) mindestens bis zur abgeschlossenen Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) beauftragen, sofern der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Umsetzung der Qualität des Wettbewerbsentwurfs wird durch die Art und den Umfang der Beauftragung sichergestellt. Da die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe der Bauleistungen wegen der Durchführung der Aufgabe durch einen Generalunternehmer erfolgen wird, wird durch die weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers mit z.B. Erstellung von Regeldetails und Mitwirkung bei Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle sichergestellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Eine darüberhinausgehende Beteiligung an den weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung wird als Option für die Ausloberin vorgesehen. Die Beauftragung des Architekten/der Architektin kann für die Leistungsphasen 2 und 3 um die Fachplanung der Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1 HOAI) und Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8 (Teil 4, Abschnitt 2 HOAI) erweitert werden. Hierzu führt die Ausloberin Auftragsgespräche mit den Preisträgerinnen/Preisträgern des Wettbewerbs. Durch die Abgabe der Arbeit erklärt sich jeder Teilnehmende damit einverstanden, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Architektenvertrag in Textform, bei Teilnehmenden mit Geschäftssitz im Inland unter Zugrundelegung der HOAI 2021, abzuschließen, in welchem im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes Urhebernutzungs- und sonstige Schutzrechte, insbesondere Nutzungs- und Änderungsrechte, an den Leistungen des Teilnehmenden geregelt sind. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch etwaig im Rahmen des Wettbewerbs bereits er-brachte Leistungen des Teilnehmenden bis zur Höhe von Aufwandsentschädigung zzgl. eines zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Will die Ausloberin der Empfehlung des Preisgerichtes folgen und hat die Urheberin / der Urheber des empfohlenen Wettbewerbsentwurfes keine ausreichende Praxiserfahrung in der Planung von Bauaufgaben in der Größenordnung der Wettbewerbsaufgabe in Deutschland, so kann die Ausloberin die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro verlangen, das die dem betreffenden Wettbewerbsteilnehmenden fehlende Praxiserfahrung für Planung in Deutschland ergänzt. Bei der Auswahl dieses ARGE-Partners hat die Ausloberin ein Mitspracherecht. Die Ausloberin und der betreffende Wettbewerbsteilnehmende müssen beide mit dem ARGE-Partner einverstanden sein. Im ARGE-Vertrag muss sichergestellt sein, dass der Teilnehmende, dessen Wettbewerbsentwurf umgesetzt wird, hinsichtlich der Planung und der Architekturaussage, allein bestimmend ist. Die Planung der Leistungsphasen gem. HOAI nach Abschluss des Wettbewerbs soll voraussichtlich unter Anwendung der BIM Methodik erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass für die Teilnehmenden die Umsetzung üblicher BIM Anwendungsfälle (z.B.: Kollisionsprüfung, Mengenermittlung, Informations-prüfung- und Ableitung) und die Übernahme der entsprechenden BIM-spezifischen Aufgaben einen selbstverständlichen Bestandteil ihrer Planungsprozesse darstellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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