Ausloberin | Stadt Mönchengladbach Dezernat VI für Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt vertreten durch Dr. Gregor Bonin Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter www.moenchengladbach.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren | Der Wettbewerb wurde als Planungswettbewerb in zwei Phasen gemäß Vergabeverordnung (VgV) bzw. als nichtoffener, Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) §3 Abs. 1 (Realisierungswettbewerb), Abs. 3 und Abs. 4 ausgelobt. Das Verfahren war anonym. Die Namen der Teilnehmer der 2. Phase wurden den Mitgliedern des Preisgerichts und dem Auslober erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts in der 2. Phase bekannt gemacht. Die Wettbewerbssprache war Deutsch. Für die 1. Phase des Wettbewerbs wurden durch den Teilnahmewettbewerb 20 Teilnehmer ausgewählt. Für die Teilnahme an der 2. Phase des Wettbewerbs wählte das Preisgericht 8 Teilnehmer der 1. Phase aus. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmer | Teilnahmeberechtigt gem. §4 Abs.1 RPW 2013 waren in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. Art. 1 Abs. 1 oder Art. 2 BauKaG berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristische Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmer gestellt werden. Über den Teilnahmewettbewerb werden max. 20 Teilnehmer zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Für die Teilnahme an der 2. Phase des Wettbewerbs wird das Preisgericht ca. 7 Teilnehmer der 1. Phase auswählen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preisgelder | Für Preise wurde eine Preissumme von 210.000 Euro (netto) ausgeschüttet; mit folgender Verteilung der Preise:
In der 1. Phase wurde unter allen Teilnehmern eine Gesamtsumme von 240.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Zusätzlich wurde unter allen Teilnehmern der 2. Phase eine Gesamtsumme von 175.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wurde diese zusätzlich zu den Preisen und Bearbeitungshonoraren erstattet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preisgericht | Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträger erfolgte durch das Preisgericht. Es setzte sich aus den nachfolgend genannten Personen zusammen. Fachpreisrichter
Stellvertretende Fachpreisrichter
Sachpreisrichter
Stellvertretende Sachpreisrichter
Sachverständige
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Termine |
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